TÜV für Aufzüge & Lifte
Viele Betreiber fragen sich, ob ihr Aufzug, Homelift, Plattformlift oder Hublift regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV oder DEKRA geprüft werden muss. Ob und welche Prüfpflicht besteht, hängt von der Bauart, Nutzung und rechtlichen Einstufung der jeweiligen Anlage ab.
KMA Aufzug & Lifttechnik unterstützt Betreiber bei der Vorbereitung und Begleitung wiederkehrender Prüfungen und klärt gemeinsam mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihre Anlage gelten.
TÜV für Aufzüge & Lifte
Pflicht, Sicherheit und Ablauf einfach erklärt
Für Aufzüge und Liftanlagen gelten je nach Bauart, Nutzung und technischer Ausführung unterschiedliche Anforderungen an Betrieb und Prüfung. Insbesondere bei Aufzugsanlagen und bestimmten Homeliften, Senkrechtliften und anderen Personenbeförderungsanlagen können wiederkehrende Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle erforderlich sein.
KMA Aufzug & Lifttechnik unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihrer Anlage auf die anstehende Prüfung, koordiniert auf Wunsch den Termin mit TÜV oder DEKRA und begleitet die Prüfung vor Ort.
TÜV für Aufzüge & Lifte
Warum ist die TÜV-Prüfung für Lifte so wichtig?
Eine regelmäßige Prüfung dient dazu, die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand einer prüfpflichtigen Aufzugs- oder Liftanlage zu beurteilen. Dabei werden sicherheitsrelevante Bauteile und Funktionen kontrolliert und mögliche Mängel frühzeitig erkannt.
Eine ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung trägt dazu bei,
sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen,
die Betriebssicherheit der Anlage zu gewährleisten,
notwendige Instandsetzungen rechtzeitig durchzuführen und
die gesetzlichen Betreiberpflichten bei prüfpflichtigen Anlagen zu erfüllen.
Der entscheidende Unterschied zu deinem bisherigen Text: Wir schreiben nicht mehr pauschal, dass jeder Lift eine TÜV-Prüfung braucht, sondern sprechen ausdrücklich von prüfpflichtigen Anlagen.
TÜV für Aufzüge & Lifte
Gesetzliche Grundlage – wann besteht Prüfpflicht?
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen ergeben sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie enthält Vorgaben für die Prüfung überwachungsbedürftiger Aufzugsanlagen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS), beispielsweise TÜV oder DEKRA
Welche Anlagen sind prüfpflichtig?
Ob eine Lift- oder Aufzugsanlage unter die entsprechenden Prüfpflichten fällt, hängt von ihrer Bauart, technischen Ausführung, Nutzung und rechtlichen Einstufung ab. Deshalb sollte die Prüfpflicht immer anhand der konkreten Anlage beurteilt werden.
TÜV für Aufzüge & Lifte
Wie oft muss ein Lift zum TÜV?
Bei überwachungsbedürftigen Aufzugsanlagen wird die Prüffrist vom Betreiber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die Frist zwischen zwei Hauptprüfungen darf dabei höchstens zwei Jahre betragen. Die Hauptprüfung wird durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), beispielsweise TÜV oder DEKRA, durchgeführt.
Zusätzlich ist in der Mitte des Zeitraums zwischen zwei Hauptprüfungen eine Zwischenprüfung durchzuführen. Auch diese erfolgt durch eine zugelassene Überwachungsstelle und umfasst insbesondere Sicht- und einfache Funktionsprüfungen sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie ausgewählter sicherheitsrelevanter Bauteile.
Hauptprüfung
Prüffrist maximal 2 Jahre
Zwischenprüfung
In der Mitte zwischen zwei Hauptprüfungen
TÜV für Aufzüge & Lifte
unser Service für Sie
Vorbereitung Ihrer Anlage auf die TÜV-Prüfung
Wir prüfen Ihre Anlage vorab und erkennen mögliche Mängel frühzeitig.
Durchführung notwendiger Wartungen und Reparaturen
Erforderliche Wartungs- und Reparaturarbeiten führen wir fachgerecht und zuverlässig durch.
Terminabstimmung mit TÜV oder DEKRA
Wir koordinieren den Prüftermin und übernehmen die Abstimmung mit der Prüfstelle.
Begleitung der Prüfung vor Ort
Unsere Techniker begleiten die Prüfung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bereitstellung von Prüfgewichten
Die benötigten Prüfgewichte stellen wir für die Durchführung der Prüfung bereit.
Unterstützung bei Mängelbeseitigung
Festgestellte Mängel beheben wir schnell und unterstützen bis zur erfolgreichen Nachprüfung.
TÜV für Aufzüge & Lifte
Typische Probleme vor der TÜV-Prüfung
Viele Aufzugsanlagen bestehen die Prüfung nicht aufgrund schwerwiegender Defekte, sondern wegen kleiner Mängel, die im Alltag oft unbemerkt bleiben. Nicht funktionierende Notrufsysteme, verschlissene Türkontakte, fehlende Dokumentationen oder unregelmäßig durchgeführte Wartungen können bereits zu Beanstandungen führen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung prüfen wir diese Punkte bereits im Vorfeld und sorgen dafür, dass mögliche Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden – bevor der Prüfer vor Ort ist.